Als Heilpraktikerin erstelle ich
meine Liquidation aufgrund der GbüH,
der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Private und Zusatz-Versicherungen,
in deren Rahmen Heilpraktikerkosten abgedeckt sind,
erstatten in der Regel die Behandlungskosten.
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Erstgespräch mit Untersuchung und Therapie (bis 50 Min) 90,- €
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