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           Als Heilpraktikerin erstelle ich 
  meine Liquidation aufgrund der GbüH, 
  der Gebührenordnung für Heilpraktiker. 
  Private und Zusatz-Versicherungen, 
  in deren Rahmen Heilpraktikerkosten abgedeckt sind, 
  erstatten in der Regel die Behandlungskosten.  
 
 
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 Schmerztherapie  
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